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Lilian Senn führte einmal ein geordnetes Leben, verheiratet, mit zwei Söhnen und einem guten Job als Personalchefin. Dann scheiterte die Ehe, ein Burnout warf sie aus der Bahn, und anstatt es aufzuarbeiten, stürzte sie sich in ein berufliches Projekt, das ihr einen riesigen Schuldenberg einbrachte. Am Ende blieben ihr zwei Koffer und ein Rucksack. Heute sitzt sie noch immer auf 80'000 Franken Schulden – weil sie damals als Obdachlose die Krankenkassenprämien nicht bezahlen konnte. Zahlen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe zeigen: Eine Einzelperson muss nach Abzug von Miete und Krankenkasse mit einem Grundbedarf von 997 Franken und eine vierköpfige Familie mit 2134 Franken auskommen. In einer Studie aus dem letzten Jahr kommt die SKOS zum Schluss: Das Geld reicht nicht. Und die Bezüger zahlen einen hohen Preis. Sobald sie den Kopf wieder über Wasser bekommen, müssen sie in vielen Kantonen das Geld zurückzahlen. Vor allem in der Inner- und Ostschweiz. Und sie müssen ihre Freiheit aufgeben. Das Sozialamt hat das Sagen. Es bestimmt über jede noch so kleine Summe, die die Bezüger verdienen. Darüber, wie sie wohnen: In Graubünden musste laut dem «Beobachter» ein Lehrling auf Befehl der Gemeinde für 500 Franken eine neue Wohnung finden – was unmöglich war. Und das Sozialamt bestimmt darüber, was sie arbeiten. Blick 11.12.20
30 Prozent der Sozialhilfebezüger sind Kinder. 7 Franken pro Tag Stunden einer vierköpfigen Familie zur Verfügung, würde die Sozialhilfe um acht Prozent gekürzt werden. Dieses Vorhaben lehnte das Berner Stimmvolk nach einer hitzigen Debatte 2019 ab. In den Kantonen Baselland und Aargau hingegen sind Kürzungen aufgegleist.
Rund die Hälfte jener, die mit 50 arbeitslos werden, haben mit 60 Jahren noch immer keine Arbeit. Jeder Fünfte bezieht eine IV-Rente. Das zeigt eine Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco).
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